Club Ordnung

§ 1. Name, Sitz, Mitglieder

Der Club führt den Namen Bustan – Deutsch-Iranischer Kultur-, Wirtschafts- und Akademiker-Club.
Sitz des Clubs ist München. Bustan Club ist eine Tochterorganisation des Vereins Leben und Leben Lassen e.V.,  Elektrastr. 24, 81925 München. Eine Mitgliedschaft im Club ist nicht ortsgebunden.
Club-Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ziele des Clubs unterstützen und / oder sich auf Empfehlung eines Mitglieds bewerben.
Die Club-Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung und Annahme seitens des Präsidiums, sofern keine gravierenden Ablehnungsgründe vorliegen sollten. Das Präsidium ist mit einer Zweidrittelmehrheit berechtigt einem Club-Mitglied die Club-Mitgliedschaft zu kündigen, wenn das Verhalten des Club-Mitglieds den Zielen des Clubs widerspricht und/oder sich das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung gemäß § 4 der Club-Ordnung im Verzug befindet. Die Club-Migliedschaft bezieht sich allein auf die Mitgliedschaft im Bustan-Club. Club-Mitglieder sind nicht Mitglieder des Vereins Leben und Leben Lassen e.V. .

§ 2. Ziele und Aufgaben des Clubs

Ziele des Clubs sind:
Die Pflege der iranischen Sprache, Kultur, Tradition und Lebensart in Zusammenarbeit mit Münchner Bürgern mit und ohne iranischem Hintergrund.
Unterstützung der Münchner Bürger mit iranischem Hintergrund bei allen Belangen, die mit dem Leben in der Stadt München zusammen hängen.
Der Club ist frei von religiösen und politischen Ambitionen sowie Tätigkeiten.
Der Club definiert seine Ziele primär auf Basis folgender drei Säulen:
Kulturbezogene Aufgaben
Soziale und bildungsbezogene Aufgaben
Wirtschaftliche Aufgaben
Diese Ziele können über Projekte mit Inhalt gefüllt und konkretisiert werden.

§ 3. Organe des Clubs

1. Die Organe des Clubs sind:

a. 7 Vorstände, bestehend aus Vertretern für folgende 7 Resorts:

  • Kultur
  • Sprache
  • Sponsoring/ Finanzen (inkl. Kassenwart)
  • Kommunikation (intern und extern)
  • IT
  • Soziales & Bildung
  • Event/Veranstaltungen

b. Inkl. 1 Präsident

c. Inkl. 1 stellvertretender Präsident

d. Die gleiche Anzahl von Vorständen wird als Stellvertreter auf einer „Nachrückliste“ für den Fall eines Austritts / einer Kündigung eines Vorstandsmitglieds ernannt.

2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.

3. Der Vorstand kann mit einer Frist von drei Monaten aus dem Präsidium aus- bzw. zurücktreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

4. Die erste Vorstandswahl erfolgt bis spätestens 30.05.2015.

5. Amtsantritt des Vorstands erfolgt bis zum 30.06.2015.

6. Der Vorstand tagt in der Regel alle 8 Wochen.

7. Das derzeit bestellte Arbeitskomitee übernimmt bis zur Wahl des Vorstandes die Vorstandstagungen erstmalig beginnend ab 27.01.2015.

8. Das Arbeitskomitee übergibt die Aufgaben und Pflichten am 30. Mai 2015 an den gewählten Vorstand.

9. Alle Mitgliedertätigkeiten für den Club erfolgen auf ehrenamtlicher Basis und werden nicht vergütet.

10. Der Vorstand haftet für die Belange des Clubs.

§ 4. Mitgliedsbeitrag

1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr für den Club beträgt:

a. 60,00 EUR für Einzelpersonen
b. 35,00 EUR für den Lebenspartner
c. Kinder bis 14 Jahren sind beitragsfrei
d. 30,00 EUR für Auszubildende, Schüler und Studenten (gegen jährliche Vorlage des Ausweises)
e. Rentner (gegen Vorlage des Ausweises) sind beitragsfrei.

2. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 15.01. für das jeweils laufende Kalenderjahr fällig.

3. Sollte ein Mitglied erst im zweiten Halbjahr eintreten, wird der Beitrag um 50% reduziert.

4. Sollte das Mitglied auch unterjährig aus dem Club freiwillig oder gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung ausscheiden, wird der bereits bezahlte Jahresmitgliedsbeitrag nicht erstattet.

5. Das Präsidium entscheidet über mögliche Befreiungen und Vorteile für Mitglieder.

§ 5. Mitgliederversammlung

Einmal pro Jahr erfolgt eine Mitgliederversammlung. Die Einladung erfolgt seitens des Clubs mindestens 30 Kalendertage vor der jeweiligen Versammlung.

§ 6. Änderung der Club-Ordnung / Auflösung des Clubs

1. Zur Änderung der Club-Ordnung oder Clubauflösung ist eine Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder des Clubs erforderlich.

2. Zur Änderung des Zweckes des Clubs ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder des Clubs nebst der Zustimmung aller Organe des Clubs erforderlich, dabei muss die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder schriftlich erfolgen.

3. Änderungen oder Ergänzungen der Club-Ordnung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden auf Anweisung der Vorstände des Vereins Leben und Leben Lassen e.V. vom Club-Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

4. Den Mitgliedern sind diese Änderungen spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

5. Im Falle einer Club-Auflösung entscheidet der Club-Vorstand mit einer Zweidrittelmehrheit darüber, was mit dem Restbestand des Clubvermögens geschieht. In jedem Fall wird der Überschuss an eine wohltätige Organisation gespendet.

6. Solange der Bustan-Club eine Tochterorganisation des Vereins Leben und Leben Lassen ist, müssen Änderungen zeitnah mitgeteilt werden. Darüber hinaus ist bei jeder Änderung auf die Satzungsverpflichtungen des Vereins Leben und Leben Lassen e.V. Rücksicht zu nehmen.